Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwachheit

Schwachheit

, f.


I (körperliche und/oder geistige) Schwäche, Gebrechlichkeit
  • so sagen auch die bebstliche recht, das man das ald gestreng recht vmb der menschlichen schwacheit willen bey weiln ... nachlassen sollen
    1530 RTAugsbUB. I 330
  • denen, so ... mit alter, schwagheit oder gebrechen des leibs beladen, vnnd nottürfftig sein, [werde] zů bettelen zůgelassen
    KölnErzstiftRef. 1537 Bl. 73r
  • ain richter, der seiner gerichtsleüt einen für recht beschaidet vnd derselb vngehorsamlich aussen beleibt, mag gegen dem vngehorsamen mit bann oder ein satz verfarn, es wer dann [dass] ... des geladnen schwachait vnnd verhinderung, dem richter zů wissen kaͤme
    1544 Perneder,Regeln 33v
  • nach dem ich mit alter vnnd schwacheyt meines leibs beladen, vnnd hinfůr meiner guͤter vnnd narung mit arbeyt nit mehr vor sein kan, daß ich ... meinem lieben son B. alle meine farende hab ... vbergeben hab
    TeutschForm. 1571 Bl. 119v
  • die zu O. geben ainen nothschöpfen, welcher uf den fall, do der andern schöpfen einer die gericht schwachheit ... halben nicht besuchen könte, die zent hilft besitzen
    1576 WürzbZ. I 1 S. 380
  • daß ein jede obrigkeit der bettler vnd anderer muͤssiggaͤnger halben, ein ernstlichs einsehen thue, damit niemands zu bettlen gestatt werde, der nit mit schwachheit, oder gebrechen seines leibes beladen, vnd dessen nit nottuͤrfftig sey
    RPO. 1577 Tit. 27 § 1
  • es sollen aber die weiber ... ausserhalb der höchsten not des kindes schwacheit, nicht nottaufen
    1580 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 427
  • tragt sichs zu, daß ein thaͤter auß schwachheit vor vollstreckung deß urtheils in ohnmacht faͤlt, ... soll man in wehrendem zustand ... das urtheil nicht vollziehen
    NÖLGO. 1656(CAustr.) 51 § 6
  • wer, wan er angesaget wird, nicht erscheinen will ins gelach zu kommen, der soll vor jede seine versäumnis geben 4 ß, ohne es wehre dann daß er besondere entschuldigungen hette wegen schwach- und kranckheits halber
    1661 SchleswDorfO. 233
  • hat sich ein mann in eurem ambt selbsten erhencket, und ist ... ehe er erwuͤrget, abgeschnitten worden, so mag bemeldter mann ... wol gestrafft werden, es waͤre denn, daß derselbe ... auß schwachheit oder betruͤbung ... sich erhencket
    1665 Carpzov,PractNov. I 14
  • kinder sollen ausser dero schwachheiten ... weges in häusern, sondern ... nur in der kirche ... getauffet werden
    1687 KircheGrafschMark I 189
  • [die Schwangere verkannte] die schwähre ihres begangenen unrechts ... aus der dem weiblichen geschlecht angebohrenen simplicitet und schwachheit des verstands
    1710 OÖStrafVollz. II 1013
  • bey ... personen, welche krankheits und schwachheits halber das geschriebene nicht nachzusehen im stande sind, ist es nicht genug, daß ihnen ... der inhalt vorgelesen worden
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 68 § 7
  • wird er [protestantischer pfarrer] durch krankheit, schwachheit oder alter verhindert, sein amt nach dessen ganzen umfange selbst gehörig zu verwalten; und verlangt er daher einen beständigen gehülfen zu allen seinen amtsverrichtungen: so muß er dieses demjenigen, welchem bey einer erfolgenden erledigung der pfarre das wahlrecht zusteht, anzeigen
    1794 PreußALR. II 11 § 516
  • curatoren duͤrfen ihnen [bloͤdsinnige] auch nur in dem falle bestellet werden, wenn die schwachheit des verstandes zu einer solchen stufe der bloͤdigkeit gestiegen ist, daß sie die verwaltung des ... vermoͤgens behindert
    1799 RepRecht IV 189
II geringe Ausbeute
  • ob ein armman buwe zu einem berge do kein schriber were von schwacheit wegen des berges, der dannocht nütt so guot were, das er einen schriber erzühen möchte und einen wurff leite
    1372 ZBergr. 13 (1872) 75
III Unehre, Schmach
  • daz einem alsô vrumen man / diu swacheit solde geschehen / daz er in den schanden wart gesehen
    um 1200 Hartm.,Iw.7 V. 3393
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):