Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwachlos
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schwach
Schwäche
schwächen
Schwächer
schwächern
Schwächerung
Schwachgläubige
Schwachheit
schwächlich
schwachlos
, adj.
wie schwach (I 2)
- daß ich ... durch meine geschickliche reden viel hundert menschen ... meiner meynung ... kraft- und schwachloß beyzupflichten gemacht habe1673 Stieler,Sekretariat. I 2 S. 247
- so einer geschlagen wird, daß er ... sinnloß, schwachloß, gehoͤrloß wuͤrdet ... dieser fall ist ... der fuͤrstl. obrigkeit ... anhaͤngig1701 KlugeBeamte I 803