Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwader
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schwachlos
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1Schwaden
2Schwaden
(Schwadenosse)
(Schwadenossenrecht)
(Schwadenossenzeuge)
Schwader
, n. ?
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Heeresabteilung
vgl.
Geschwader
- soll ein schw[ader] nicht höher als 5 hoch und an reutern 40 ... stark sein1644 Kriegsbuch/SchweizId. IX 1753Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- die regimenter theilte er in compagnien ... diese in schwadern ... und ordnete ihnen zu ... die obrist-wachtmeistere, die ... hauptleute1668 Fugger,Ehrensp. VI Kap. 20