Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwächung

Schwächung

, f.

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I Entehrung einer unverheirateten Frau durch außerehelichen Geschlechtsverkehr, Schändung (II), Notzucht 
  • wenn die schwängerung oder schwächung gefolget, [sollen] beide parteien mit wasser und brot ... gestrafet und ... der braut kein kranz ... zugelassen werden
    1561 Schlesien/Sehling,EvKO. III 451
  • [falls] zu sollichem ungehorsam bedingter oder unbedingter eheverlobung auch die beyschlafung, schwächung oder schwängerung one vorwissen und willen der eltern ervolgt were, so sollen ... beyde für ... verordnete eherichter gewisen werden
    1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 281
  • dat dat wyuesbylde von dem deder nicht mer den achte schillinge vnde einen witten sampt eyner mutzen hebben schole tho gewarten, darmit keine van junckfrouwen vnde megeden ... vrsache tho erer schwekinge geuenn, sondern vele mher darvor ein affschuwes hebben
    1566 JbMeckl. 58 (1893) 56
  • wo ... in einiger ... ehesachen die eheverlobung und darzu die schwengerung oder zum wenigsten beyschlaffen oder schwechung bekant oder sonst bewiesen und aber solche angezogene ee aus einiger ursach nicht zugelassen würde, alßdann sol die mansperson ... ein monat lang im turm an bodem gelegt ..., auch die frau vierzehen tag in einer frauen gefengnuß gestrafft ... sein
    WolfenbüttelKO.(1569) 215
  • die jenigen noch ernstlicher zu straffen, da das beyschlaffen, schwechung oder schwengerung bekandt oder erwiesen, aber die ehe von vnsern eherichtern ... nicht zugelassen wuͤrde
    PfalzLR. 1582 VII 7
  • um so weniger soll eine nach vorhergegangenem eheversprechen geschehene schwächung oder schwängerung einer verbindlichkeit zur künftigen ehe begründen
    1782 Österr./QNPrivatR. II 2 S. 387
  • wenn zwey unverehelichte personen von verschiedenem geschlecht sich ... mit einander fleischlich vermischen, so ist das frauenzimmer entweder eine beruͤchtigte person ... oder eine unberuͤchtigte ... person ... in dem ersten fall nennet man das verbrechen eine hurerey (fornicatio), und in dem andern eine schaͤndung oder schwaͤchung (stuprum)
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 893
  • keine weibsperson ist ... gehalten ihre erlittene schwaͤchung und wirkliche schwangerschaft einzugestehen, vielweniger selbst einzuklagen
    1785 Birnstiel,Kindermord 167
  • die eigentlichen [fleischesverbrechen] stehen in folgender ordnung 1. fleischesverbrechen durch bloßen ausserehelichen beyschlaf 1) einfache a) schwaͤchung (stuprum), b) gemeine hurerey ... c) concubinat
    1798 Grolman,KrimRWiss. 342
  • wenn einer ... schwaͤchung eines weibsbildes wegen verdaͤchtig worden, so wird die vereheligung mit dessen tochter nicht eher verstattet, bis er vorher den reinigungseyd geleistet
    1805 RepRecht XII 251 Anm. g
II Wertminderung, Beeinträchtigung, Schädigung
  • bedüchte aber eynen lehenherren, dem die gütter vfgëben wurdint, das sy nitt inn eeren legint, so söllent die vier oder fünff des dorffs ... die gütter besëhen, vnnd was sich die dann, vmb die schwechung abzelegen bekënnent, daby söllent beidtheil belyben, vnnd dem gnuog thuon
    1440 ZürichGB. 306
  • die varkoper des hennepes, wullen, quekes, leders vnnd anderer ware schollen to sweckinge der steder ... vp dem lande in dorpen nicht togelaten ... werden
    1516 JbMeckl. 57 (1892) 289
  • der niesser ist auch schuldig bestand, caution vnd vnnachlaͤßlich bürgschafft zuthůn, daß er sich der abnutzung anders nit dann zimlich on schwechung vnd abbruch des rechten eygenthumbs vngeferlich gebrauchen woͤlle
    1550 Gobler,Rsp. 111v
  • wo ... an dem bestandenen hauß oder gut schaden, abgang oder schwaͤchung befunden ..., soll solches zur ermaͤssigung vnserer richter vnd amptleuht gestellt seyn
    PfalzLR. 1582 II 4
  • da aber die einantwortung und traditio zum mehrern thail geschechen khönne, und allein aines geringen thails oder schwechung halben sich ain abgang befindet, so dann khann der khaufer wider deß verkhaufers gueten willen von dem ganzen khauf nit abstehen
    1608 OÖLTfl. III 14 § 25
  • schwächung meines credits
    1704 Schnee,Hoffinanz V 21
  • [der frucht-niesser hat das recht] alle und jede frucht, so auß dem ihme verlihenen grund erhoben werden koͤnnen, jedoch ohne schwechung deß eigenthumbs, sich zu zueignen
    1709 Mutach 50
  • der konsens [zur Teilung] ist zu versagen, wenn die abtrennung nicht ohne schwächung der hufe geschehen kann
    1774 Sering,ErbrSchleswHolst. 59
  • die ... schwächungen der reichskreise wurden mit eigenen namen von den reichsgesetzen bezeichnet
    1804 Gönner,StaatsR. 330
III
Entkräftigung
  • [einreden wider der zeugen aussag:] es mögen aber zu schwechung der attestata fürnemblich diese mangel ... eingeworffen werden: ... daß des zeugen aussagen dunckhl, unlauter oder zweiflhafftig sei
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 37 § 3
IV Schaden, Nachteil
  • daß ... zuo schwächung der hochen jurisdiction vnsers ... gn. herrn ... vnderschidliche mineralia aus alhiesigen bergen genommen ... werden
    1689 EngelbergThalr. 125
V Verringerung, Herabsetzung des Materialwerts von Münzen
  • sol ouch unser yeder ... schaffen, dise obgerürten müntzen ... alle fronvasten uffzusetzen und zu probieren und wes er darin enderung findet zu uffgangk oder swechung, solichs ... verkunden
    1409 Wielandt,BadMünzG. 338
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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