Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwäherschaft

Schwäherschaft

, f.

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wie Schwägerschaft (I) 
  • in craft der pflicht als wir einander gewant sein, besunder auch der sweherschafft vnd der trew, die wir vnd jr vnnser beyder kindern pflichtig sein
    1467 ArchÖG. 7 (1851) 47
  • [zeugen verhoer:] ob er den producenten mitt sibschafft, schwäherschafft oder auch gefatterschafft, vnd wie nahe verwandt sey?
    1613 TecklenburgLGO. 78
unter Ausschluss der Schreibform(en):