Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwängerer

Schwängerer

, m.

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Mann, der eine Frau (außerhalb der Ehe) schwängert; Notzüchtiger 
  • im fall ... einige vneheliche schwaͤngerung ... fuͤrgienge, so sollen sie, ob gleich derwegen keine klage fuͤrkaͤme, daß ein bastart ... gebohren, zu vnser cantzley neben deß schwaͤngerers vermoͤgen berichten
    1599 OPfalzLO. 158
  • der schwaͤngerer einer leibeigenen dirne muß dem leibherrn zur schadloshaltung ... den bedemund geben
    1785 Fischer,KamPolR. I 809
  • daß der schwaͤngerer verbunden sei, die geschwaͤngerte zu heirathen, oder ihr eine heimsteuer oder zugabe mitzutheilen
    1789 Thomas,FuldPrR. II 22
  • er [Vogt] erschwerte ... den geschwängerten den rechtsernst gegen den schwängerer 
    1790 Pestalozzi,Werke IV 145
  • kann jede geschwächte von dem schwängerer niederkunfts- und taufkosten ... fordern
    1794 PreußALR. II 1 § 1028
  • die aus unehelichem beyschlafe erzeugten kinder erhalten in allen fällen, wo der mutter die rechte einer würklichen ehefrau des schwängerers beygelegt worden, die rechte der aus einer vollgültigen ehe erzeugten kinder
    1794 PreußALR. II 2 § 592
  • wenn der ehe des schwängerers mit der geschwächten gesetzliche hindernisse ... entgegenstehen, so muß der richter ... prüfen: ob diese hindernisse gehoben werden können
    1794 PreußALR. II 1 § 1053
  • wenn mehrere geschwächte gegen eben denselben schwängerer auf vollziehung der ehe klagen, so kann darauf nur zum besten derjenigen, deren ... beyschlaf zuerst [stattfand,] ... erkannt werden
    1794 PreußALR. II 1 § 1102
  • der schwängerer und die aeltern, welche zur verübung eines kindermords angereizt haben, oder ... behülflich gewesen sind, werden ... mit dem schwerdte hingerichtet
    1794 PreußALR. II 20 § 973
  • sobald der schwaͤngerer eine schwangerschaft vermuthet, muß er die geschwaͤchte zur gesetzlichen entdeckung vermoͤgen, und wenn solches ... nicht geschiehet, diese entdeckung ... selbst bewirken
    1794 NCCPruss. IX 2139
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