Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwärzung

Schwärzung

, f.

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wie Schmuggel 
  • alle anfailung deß kleinen und grossen viechs solle allzeit pei der herrschaft peschehen ... und soll der richter und geschworne auf solche verkeuf achtung geben ... und solches ieder zeit der schwerzung nach, bei erwelung eineß richters die ungehorsamen im zeigen
    17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 618
  • schwaͤrzer ... erfrechen [sich], an den graͤnzen sich rottenweise zusammen zu gesellen, allerlei schwaͤrzungen auch mit gewaffneter hand zu unternehmen, und sich den graͤnzaufsehern zu widersetzen
    1787 HdbchÖstGes. XIV 55
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