Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwandweise
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Schwandtanne
Schwandung
schwandweise
, adv.
in festgelegten Rodungsabschnitten
vgl.
Schwand (I)
- soll der wald ... schwands-weyse niedergehauen ... werden1725 BernMand. I 50 P 18
- wo ... under den schöpfen gehauwen werden müeßte, soll solches nit anderst dann schwandsweiß mit absteckung eines ordentlichen zohn und schwandts beschehen, daraus ... das nötige bauw- und zäuhneholtz bewilliget ... werden soll1742 InterlakenR. 595Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- für das nöthige closter-brennholz [soll] ... durch beeydigte bahnwarten einen district walds verzeigt, um solchen schwandweis niderzuhauwen, hernach dann der umgehauwene schwand in bahn geleget ... werden1748 InterlakenR. 611Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"