Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwarz
Artikel davor:
schwanken
Schwanz
Schware
Schwarm
schwärmen
Schwärmer
Schwärmerei
schwarmweise
Schwarte
Schwärtling
schwarz
, adj.I als Farbe von völlig dunkler Färbung, (nahezu) alle Lichtstrahlen absorbierend (im Ggs. zu weiß)
- 1 zum Ausdruck besonderer Würde, Feierlichkeit, Trauer usw. oder als Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einem Orden, einer Gemeinschaft; insb. bei Kleidungsstücken
- 2 im Zsh. mit Strafen und Strafvollstreckung
- a im altfries. Recht: eine schwarze Binde dient zur Kennzeichnung eines auf handhafter Tat überführten Täters
- b bei Todesstrafe
- c bei Gefängnis- und Arbeitsstrafen; schwarze(r) Turm/Dörnze (Bez. für) ein Gefängnis
- d bei Ehrenstrafen
- e schwarzes Buch/Register ein Stadtbuch, auch ein von Zünften, Gesellenvereinigungen und Schulen geführtes Buch zur Eintragung von Ordnungs- und Rechtsverstößen, zT. hat ein Eintrag diffamierende Wirkung
- f schwarzes Brett eine Tafel zur Bekanntgabe straffälliger Personen
- 3 als Farbe des (bösen) Zaubers und der Hexerei; schwarze Kunst wie Schwarzkunst; schwarzes Buch nigromantisches Buch
- 4 im Hinblick auf die Herstellung von Textilien; auch als (Qualitäts-)Markierung
II dunkel, dunkelfarbig; dunkel aussehend
- 1 von Körperverletzungen: blutunterlaufen
- 2 von Pest-, Fieberflecken auf der Haut
- 3 von Menschen: dunkelhäutig
- 4 von (nicht weiß gesottenen) Münzen: dunkel angelaufen; insb. in Bezug auf Schwarzpfennige und schwarze Tournois
- 5 von Brot und Mehl: dunkel, mit hohem Anteil an Roggenmehl; tw. auch minderwertig, iU. zu schön (VI 2) und weiß
- 6 von Holz: verfault und dunkel aussehend
IV schwarzer Mönch/Bruder Dominikaner
VII schwarzer Sack eine Maßeinheit für Kohle