Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwarz

schwarz

, adj.
I als Farbe von völlig dunkler Färbung, (nahezu) alle Lichtstrahlen absorbierend (im Ggs. zu weiß)
  • 1 zum Ausdruck besonderer Würde, Feierlichkeit, Trauer usw. oder als Hinweis auf die Zugehörigkeit zu einem Orden, einer Gemeinschaft; insb. bei Kleidungsstücken
  • 2 im Zsh. mit Strafen und Strafvollstreckung
    • a im altfries. Recht: eine schwarze Binde dient zur Kennzeichnung eines auf handhafter Tat überführten Täters
    • b bei Todesstrafe
    • c bei Gefängnis- und Arbeitsstrafen; schwarze(r) Turm/Dörnze (Bez. für) ein Gefängnis
    • d bei Ehrenstrafen
    • e schwarzes Buch/Register ein Stadtbuch, auch ein von Zünften, Gesellenvereinigungen und Schulen geführtes Buch zur Eintragung von Ordnungs- und Rechtsverstößen, zT. hat ein Eintrag diffamierende Wirkung
    • f schwarzes Brett eine Tafel zur Bekanntgabe straffälliger Personen
  • 3 als Farbe des (bösen) Zaubers und der Hexerei; schwarze Kunst wie Schwarzkunst; schwarzes Buch nigromantisches Buch
  • 4 im Hinblick auf die Herstellung von Textilien; auch als (Qualitäts-)Markierung
II dunkel, dunkelfarbig; dunkel aussehend
  • 1 von Körperverletzungen: blutunterlaufen
  • 2 von Pest-, Fieberflecken auf der Haut
  • 3 von Menschen: dunkelhäutig
  • 4 von (nicht weiß gesottenen) Münzen: dunkel angelaufen; insb. in Bezug auf Schwarzpfennige und schwarze Tournois 
  • 5 von Brot und Mehl: dunkel, mit hohem Anteil an Roggenmehl; tw. auch minderwertig, iU. zu schön (VI 2) und weiß 
  • 6 von Holz: verfault und dunkel aussehend
III schwarze Häupter wie Schwarzhäupter 
IV schwarzer Mönch/Bruder Dominikaner
V afries. schwarzer Schwang siehe unter Schwang (I) 
VI schwarzes Wildpret wie Schwarzwild 
VII schwarzer Sack eine Maßeinheit für Kohle
VIII schwarzer Sonntag Sonntag vor Palmsonntag; schwarzer Mittwoch Mittwoch in der Karwoche