Schwarzfärbermeister, m.
Schwarzfärbermeister, m.
Meister (III) in der Schwarzfärberzunft
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es sollen alle jahr ... die schoͤn- und schwartz-faͤrber-meister und gesellen ... bey seinem geordneten viertel-meister sich ohnfehlbar einstellen1706 Reyscher,Ges. XIII 829 Faksimile
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auch sollen allemal 4 gesellen das leichenbegaͤngniß eines schoͤn- und schwarzfaͤrbermeisters, einer meisterinn oder eines gesellen unter 12 kr. strafe begleiten1773 SammlKKGes. VI 567