Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwarzgemachte

Schwarzgemachte

, m.

wie Schwarzmacher 
  • von den so genannten schwartz-machern oder schwarz-gemachten: ... eine oder unterschiedene banden boͤser buben, ... so uͤberall ... viele rauberey und andere gewaltthaͤtigkeiten veruͤbten, und sich so nannten, weil sie sich das gesichte mit gewissen-farben schwartz gemacht, umb nicht erkant zu werden
    1694 Theatrum Europ. Cont. 14 (1702) 730
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