Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwarzmacher
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Schwarzkunst
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2Schwarzkünstige
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schwarzkünstlerisch
Schwarzkünstlerstücklein
Schwarzkünstner
Schwarzmacher
, m.
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Straßenräuber, Dieb
- von den so genannten schwartz-machern oder schwarz-gemachten: ... eine oder unterschiedene banden boͤser buben, ... so uͤberall ... viele rauberey und andere gewaltthaͤtigkeiten veruͤbten, und sich so nannten, weil sie sich das gesichte mit gewissen-farben schwartz gemacht, umb nicht erkant zu werden1694 Theatrum Europ. Cont. 14 (1702) 730
- schwarz-macher: diebe und strassen-raͤuber1741 Frisch II 244Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- buben, welche, wenn sie auf den raub oder anderen muthwillen auszuuͤben ausgehen, eine maske ... vors gesichte haͤngen, ... [wie] die bey uns also genannte swartmaekers und rumpers1746 OstfriesLR.(Wicht) 359 Anm.Faksimile - in Google Books