Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwederich

Schwederich

, m.

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schlauch- oder sackartiges Gerät für den Fischfang; oft verboten
  • das nachtfischen mit leuchten ... soll neben den schwederigen so die muͤller bei nacht einzuhengen pflegenn ... abgeschafft sein, bei vermeidung leibs straff
    1575 CAug. Forts. III 2 Sp. 308
  • daß reusen legen, item die schwedderiche in gemeinen wassern und baͤchen [sollen] ... verbotten seyn
    1657 HessSamml. II 444