Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwederich
Artikel davor:
(Schwasteil)
schwatzen
Schwätzer
schwätzericht
Schwatzhaftigkeit
Schwatzmäßlein
Schwätzwerk
Schweb
schweben
Schweber
Schwederich
, m.
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schlauch- oder sackartiges Gerät für den Fischfang; oft verboten
- das nachtfischen mit leuchten ... soll neben den schwederigen so die muͤller bei nacht einzuhengen pflegenn ... abgeschafft sein, bei vermeidung leibs straff1575 CAug. Forts. III 2 Sp. 308
- daß reusen legen, item die schwedderiche in gemeinen wassern und baͤchen [sollen] ... verbotten seyn1657 HessSamml. II 444Faksimile (ca. 311 KB)