Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schwefeln
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Schweber
Schwederich
Schwederichen
schwedisch
Schwefel
Schwefelbergwerk
Schwefeleisen
Schwefelgraben
Schwefelknecht
schwefeln
, v.
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von Wein: mit Schwefel versetzen
- welich ihr win also geswibelt haben, dieselbigen sollen in auch also für geswibelt verkaufen, das der köffern eröffnen, damit derselbig win nit weiter geswibelt [wird]1487 Rothenburg o.T./QNPrivatR. II 1 S. 83