Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweid

Schweid

, m.

Viehweide, Land für die Viehtrift; Weidebezirk; auch: Weiderecht
  • [Untersuchung] wie weit sich die herligkeit, mark, gerichtzzwank, sweit uff der W. erstreckte
    1581 BuchWeinsberg III 91
  • einem kotten wird erkant, ... ein halb firdel schaf im futter und schweid zu halten
    1655 RhW. II 1 S. 269
  • welcher gedenckt ein nachbahr ... zu werden in unser gemeinden zu M., derselbe ist befügt ... sich zu unterschreiben allen denen von vralters gehabten gerechtigkeiten und possesionen von weyd und schweid und von wegh und steg ..., selbe zu deffendiren, vnd die daran aufstehende strittigkeiten ... suchen zu wehren
    1732 RhJbVk. 1 (1950) 199
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