Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweidgang
Artikel davor:
schwefeln
Schwefelring
Schweiber
Schweich
(schweichelich)
(schweichen)
(Schweichne)
(Schweichtum)
Schweid
schweiden
Schweidgang
, m.
Viehtrift, -weidung, insb. im Wald; auch das Recht dazu
- das geld, welches jährlich ... wegen des schweidgangs ... soll bezahlt werden1690 BeitrNRh. 25 (1912) 215
- weilen auch der weid- und schweidgang des viehes ohnwidersprechlich zum gemeinen verderb aller ... buͤschen hinabziehlet, so solle, ... wo sonsten die gemeine heyden und weyden zu beweidung des viehes hinlaͤnglich seynd, ... der schweidgang darinnen verbotten seyn1761 Scotti,Jülich I 512
- unbezweifelte streitigkeiten uͤber privat rechtsbefuͤgnisse sind es wohl gewiß, wenn uͤber den weid- und schweidgang ... gestritten ... wird1800 Bewer,Rechtsfälle V 165Faksimile - in Google Books
- tausend morgen ..., wo gemeine hüthung (hier schweidgang genannt) statt hat1802 BeitrStatBerg I 27