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1Schwein

, n., m.
I Hausschwein
  • 1 in Bezug auf Haltung, Weidung und Mästung
  • 2 in familien- und erbrechtlichem Kontext, insb. als Bestandteil der Gerade oder der Morgengabe (I) 
  • 3 in Handel und Gewerbe; insb. als zollpflichtige und der amtl. Qualitätskontrolle unterliegende Ware
  • 4 in Verbots- und Haftungsbestimmungen, bezügl. durch Schweine verursachte Sach- und Personenschäden, Geruchsbelästigung, auch Infektionsgefahr und andere Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • 5 als Objekt der Beschlagnahme (bei Flurschäden ua.)
  • 6 als Objekt eines Diebstahls und der Beschädigung
  • 7 als Abgabe und als Zahlungsmittel
  • 8 im Rahmen von Tierstrafen uä.
  • 9 im Zsh. mit einer (Ehren-)Strafe
  • 10 abwertend, als strafbares Schimpfwort und negative Vergleichsgröße
  • 11 rsprw. in Bezug auf geringe Erbteile bei vielen Erben
II Wildschwein; insb. im Hinblick auf die Jagdvorschriften
III Schweinefett
wie Schweinehirt, insb. im Gemeindedienst, ae. auch als leibeigener bzw. zinspflichtiger, freier Hirte; auch: Diener, Knecht
(gemeindeeigene) Mast-, Weidefläche für 1Schweine (I) 
Schweinefutter, va. aus den beim Dreschen oder Mahlen abgefallenen Körnern und minderwertigen Mehlresten; ua. als Abgabe
wie Schweinemast (II) 
(Zucht-)Eber
(Zehnt-)Abgabe auf die Haltung von 1Schweinen (I) 
Bein eines 1Schweins (I), ua. als Abgabe
wie Schweinschauer 
wie Schweinschauer 
wie Schweinschauer 
wie Schweinanger 
Absengen von Schweineborsten bei der Schlachtung (I); feuerpolizeilich reglementiert
Geldabgabe auf 1Schweine (I) 
Sammelbezeichung für Eicheln und Bucheckern uä. als Schweinefutter insb. im Wald
Fleisch vom 1Schwein (I), ua. als Abgabe und in Speisevorschriften
für die Schweinemast (II) bestimmter Wald
Durchlass, Öffnung in einem Gehege für 1Schweine (I) 
Gedärm, Innereien eines 1Schweines (I); als Abgabe
wie Schweinemastgerechtigkeit 
Weidung von 1Schweinen (I) 
berufsmäßiger An- und Verkäufer von 1Schweinen (I) 
Kopf eines 1Schweines (I); hier als Abgabe
wie Schweinehirt 
berufsmäßiger Hüter von 1Schweinen (I), zT. amtl. bestellt
Kot, Exkremente von 1Schweinen (I) 
(Hütung einer) Herde 1Schweine (I) 
Weideplatz für 1Schweine (I) 
Gehilfe des Schweinehirten 
Schweinehändler, Schweintreiber (I) 
Person, die 1Schweine (I) mästet, versorgt
wie Schweinerlohn 
II Mästen von 1Schweinen (I), insb. im Wald in der Zeit, wenn Eicheln und Bucheckern von den Bäumen fallen; seltener in Haus oder Mühle; auch: die Zeit, in welcher die Waldmästung möglich ist
III Berechtigung zur Mästung von 1Schweinen (I), insb. in einem best. Waldstück
IV Abgabe für die Schweinemast (III) 
V Verpflichtung (des Müllers) zur Mästung eines 1Schweins (I); als Abgabe bzw. Dienstlast
Geldabgabe auf die Schweinemast (II) 
Mastrecht für ein 1Schwein (I) 
Aufseher über die Schweinehaltung (in einem Gutshof uä.)
I etw. schmälern, vermindern
II abnehmen, schwinden, sich verringern
I eine Abgabe in Form von 1Schweinen (I) leisten; Schweingeld (I) zahlen
II 1Schweine (I) als Abgabe einziehen

3schweinen

, adj.
I vom 1Schwein (I) stammend; insb. von Fleisch, Speck, Schmalz uä.
II schweinene Schuhe wie Schweinsschuh 
wie Schweinsschuh 
wie Schweinmetzger 
wie Schweinmetzger 
wie Schweinmetzger 
wie Schweinehirt 
Mast-, Weidefläche für 1Schweine (I); abgabenpflichtig
Abgabe zur Entlohnung des Schweinehirten 
wie 1schweinen (I) 
wie 3schweinen (I) 
Beeinträchtigung, Minderung, Schwund
ausgelassenes Fett vom 1Schwein 
wie Schweinschneiden 
wie Schweinbede 

Schweinestall

, m., n.
Stallung für 1Schweine (I) 
Trog für Schweinefutter; hier bei der Hinrichtung verwendet
Abgabe für die Nutzung eines Waldstücks zur Schweinemast (II) bzw. die Einnahmen daraus
I Geldabgabe für die Schweinehaltung; Abgabe für die Schweinemast (III); auch das Anrecht darauf
II Geld zum Kauf von 1Schweinen (I) 
wie Schweinschauer 
Amtmann mit Oberaufsicht über die Schweinehirten und die Waldmast
als Maßeinheit: die zur Fütterung eines 1Schweines (I) erforderliche Menge Grases bzw. die entsprechende Weidefläche; auch das entsprechende Nutzungsrecht
(zinspflichtiges) Landgut zur Haltung von 1Schweinen (I) 
wie Schweinbede 
Hafer als Abgabe für die Schweinemast (III) auf best. (Wald-)Grundstücken; auch das Anrecht darauf
wie Schweinehirt 

Schweinhatz

, m., f.
Hetzjagd auf Wildschweine
Inhaber einer Schweinegerechtigkeit 
wie Schweinhatz 
Gehege für 1Schweine (I) 
Jagdhund für Schwarzwild 
wie 3schweinen (I) 
(Recht auf die) Jagd von Wildschweinen
I Handel mit 1Schweinen (I) 
II Ankauf von 1Schweinen (I) 
wie Schweinekäufer 
Pferch, Verschlag für 1Schweine (I) 
für die Schweinemast (II) bestimmtes Getreide; ua. als Abgabe
Platz, Fläche für die Schweinemast (II) 
Abgabe für die Nutzung eines Schweinlagers 
Zehntabgabe auf neugeborene Ferkel
Markt (I) für den Handel mit 1Schweinen (I) 
wie Schweinemast (II) 
II wie Schweinemast (III) bzw. die Einkünfte daraus
wie Schweingeld (I) 
(zunftgebundener) Metzger (I), der 1Schweine (I) schlachtet
wie Schweingeld (I) 
wie Schweinehirt 
wie Schweinemastgerechtigkeit 
Pflicht des 2Schweins zur Abgabenleistung
Ringeln (I) von 1Schweinen (I) 
I Buße für durch 1Schweine (I) verursachte Schäden
II gerichtliche Zuständigkeit für von 1Schweinen (I) verursachte Schäden
eine Abgabe von Schweinen
wie Schweingeld (I) 
Schatzung (V), Beutenahme von 1Schweinen (I) 
wie Schweinschauamt 
Amt, Dienst eines Schweinschauers 

Schweinschauer

, m., Schweinschaue, m.
amtl. Prüfer von 1Schweinen (I), auch Schweinefleisch, insb. bezügl. Gesundheitsgefahren wie Finnen
wie Schweinjagd 
Schlachtung (I) von 1Schweinen (I) 
wie Schweinmetzger 
wie Schweinmetzger 
Fett vom Schwein
(privilegierte) Tätigkeit, Gewerbe des Kastrierens von 1Schweinen (I); auch das Privileg hierzu sowie die Einnahmen daraus
(gewerbsmäßiger, zT. amtlich bestellter) Kastrator von 1Schweinen (I), gilt vielerorts als unehrlich; in späterer Zeit zT. zunftgebunden
Gewerbe des Schweinschneiders 
Zunft der Schweinschneider 
Abstammung aus einer Schweinschneiderfamilie
wie Schweinschneiden 
eine Abgabe auf 1Schweine (I) 
Schweinkoben 
Schweinebug, Vorderbein vom 1Schwein (I); ua. als Abgabe, Reichnis
Eid eines Schweinehirten 
wie Schweinbär 
wie Schweinspieß 
I wie Schweinbein 
II paarhufige Klaue eines 1Schweins (I); gleich einem Schweinsfuß teilen uä. in zwei gleiche Hälften aufteilen
abgezogene Haut eines 1Schweines 
I in Bezug auf ihre Weiterverarbeitung zu Schweinsleder
II in Bezug auf die (entehrende) Eidablegung eines Juden
Bauerngut, von dem 1Schweine (I) als Abgabe zu leisten sind
Schweingut als Lehen (I)?
Sau (I 2), die Ferkel hat
spitze Stange als militärische und Jagdwaffe
ein Folterwerkzeug
I Jäger, der bei der Jagd den Wildschweinen den Todesstoß versetzt
II (amtl. bestallter und vereidigter) Lohnschlachter von 1Schweinen (I), insb. mit der Durchführung von Hausschlachtungen betraut; zT. zugleich Schweinschauer 
I umherreisender Händler, der 1Schweine (I) in Herden auf Märkte oder sonst zum Verkauf treibt
I Treiben von 1Schweinen (I) auf die Mastgrundstücke
II Recht zur Nutzung eines Waldstücks zur Schweinemast (II) 
Akzise auf Schweinefleisch 
Schmälerung, Verringerung; Schwund; Schädigung
koll.: 1Schweine (I) 
amtl. bestellter Abwäger von 1Schweinen und Schweinefleisch 
Mast- und Weidefläche für 1Schweine (I) 
Anrecht auf (unentgeltliche) Mast einer best. Anzahl 1Schweine (I) 
Zehntabgabe von 1Schweinen (I) 
wie Schweingeld (I) 
Abgabe auf Einfuhr und Handel mit 1Schweinen (I) und Schweinefleisch 
Aufzucht von 1Schweinen (I), Schweinemast (II)