Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweineforst

Schweineforst

, m.

für die Schweinemast (II) bestimmter Wald
  • hatt das gotteshaus T. zu W. und in dessen bezirk einen frey adlichen hoff ... sambt einem waldt genannt schweineforscht, darin ihme der ecker allein zuständig
    1263 Kirch,Welferdingen 105