Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinegehenk
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Schweinbeschauer
(Schweinbeseher)
Schweinbesichtiger
Schweinbeunde
Schweinbrennen
Schweindienst
Schweinecker
Schweinefleisch
Schweineforst
(Schweinegat)
Schweinegehenk
, n.
Gedärm, Innereien eines 1Schweines (I); als Abgabe
- so ein oder anderer mann zum hübner wirdt ... so fält dem hubgericht ein virtel weinsz und zwey schöne weiszbrodt, dem schultheisen ein schweinegehenck, daszelbig schweinegehenck mag der newe hübner wieder lösen mit 18 wehrungsheller17. Jh. (Hs.) Wasserschleben,RQ. 234Faksimile (ca. 84 KB)