Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinegräserei

Schweinegräserei

, f.

Weidung von 1Schweinen (I) 
  • da sich ... die leute unterstehen, zu herbst-zeiten, da keine mast vorhanden, ihre schweine in die holtzung und wild-bahn, ungeachtet sie mit der schweine-gräserey darin nicht berechtiget seyn, zu treiben, und ... dadurch die etwas ausgelaufene junge hester aus der erden gewühlet ... werden, so soll solches ... verboten [sein]
    1665 SammlVerordnHannov. III 360