Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinehändler
Artikel davor:
Schweinbeunde
Schweinbrennen
Schweindienst
Schweinecker
Schweinefleisch
Schweineforst
(Schweinegat)
Schweinegehenk
Schweinegerechtigkeit
Schweinegräserei
Schweinehändler
, m.
berufsmäßiger An- und Verkäufer von 1Schweinen (I)
bdv.:
Schweinekäufer
- porcinarius: ... schweinhaͤndler1666 Dentzler 476a
- daß die schweine-haͤndler, welche ... das gewoͤhnliche mast-geld erleget haben, ihre schweine in denen waͤldern so lange gehen lassen koͤnnen, als es ihnen gefaͤllig1712 D.F. Quickmann, Samlung derer in dem Herzogtum Pommern und Camin publicirten Edicten (Frankfurt/Oder 1750)
- ist den vieh- und schweinehändlern in B. bei 10 thaler strafe und verlust der schweine untersagt, schweine vor 10 uhr auf dem gewoͤhnlichen marktplatze ... zu erhandeln1789 BrschwWolfenbPromt. VI 29