Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinehändler

Schweinehändler

, m.

berufsmäßiger An- und Verkäufer von 1Schweinen (I) 
  • porcinarius: ... schweinhaͤndler 
    1666 Dentzler 476a
  • daß die schweine-haͤndler, welche ... das gewoͤhnliche mast-geld erleget haben, ihre schweine in denen waͤldern so lange gehen lassen koͤnnen, als es ihnen gefaͤllig
    1712 D.F. Quickmann, Samlung derer in dem Herzogtum Pommern und Camin publicirten Edicten (Frankfurt/Oder 1750)
  • ist den vieh- und schweinehändlern in B. bei 10 thaler strafe und verlust der schweine untersagt, schweine vor 10 uhr auf dem gewoͤhnlichen marktplatze ... zu erhandeln
    1789 BrschwWolfenbPromt. VI 29