Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinehut
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Schweineforst
(Schweinegat)
Schweinegehenk
Schweinegerechtigkeit
Schweinegräserei
Schweinehändler
Schweinehaupt
Schweineherder
Schweinehirt
(Schweinehor)
Schweinehut
, f.
(Hütung einer) Herde 1Schweine (I)
- [die bauren sollen] jhre eigen schaffe, so viel jhnen deren von jhrer herrschafft zu halten nachgegeben werden, bey der schweine hude oder sonsten für sich selbsten hüten lassen1654 GesSammlMecklSchwerin V 52
- [inventarium bei den erbschaften:] die rinder und schweine-hute, fuͤr das stuͤck 18 gr. und die schweine-hut das stuͤck 9 grn.1762 Estor,Beamte 240
- bleibt den beerbten die anpflanzung ... frei, jedoch wird die B., ... woselbsten vorhin keine bäume gestanden, sondern zur schweinehude liegen bleiben müssen, davon ausgenommen1771 IserlohnUB. 324Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- wo ziegen zu halten erlaubt ist, duͤrfen dieselben nicht unter die schafe oder unter das rindvieh getrieben, sondern muͤssen bey der schweinhut gelassen werden1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 257