Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinerlohn

Schweinerlohn

, m.

Abgabe zur Entlohnung des Schweinehirten 
bdv.: Schweinelohn
  • die dorfmaister ... sollen ires thailes schmidttraits, dergleichen krieger- und schwainerlons und kost gefreit sein, aber den andern hierten sollen sie speis und lon ... geben
    1546 Tirol/ÖW. IV 97
unter Ausschluss der Schreibform(en):