Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweineschnitt

Schweineschnitt

, m.

wie Schweinschneiden 
  • vom schweineschnitt 6 [fl.]
    1697 Hessen/ZKulturg. 9 (1902) 71
  • sollen die schweinschneider den schweine-schnitt privativé behalten, und die bauren weder ihre eigene noch fremde schweine schneiden, massen derjenige, so sich dessen unterstehet ... das duplum der taxe des schweine-schnitts dem schweinschneider zur straffe erlegen soll
    1728 CCMarch. V 5 Sp. 118
  • [amts N. einnahme:] von landt- gericht und forstbruͤchen, ... abdeckerey-zins ... vom schweine-schnitt 
    1769 Claproth,Grundsätze 194 (Anh.)
unter Ausschluss der Schreibform(en):