Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinewahre
Artikel davor:
Schweinerei
Schweinerlohn
1schweinern
2schweinern
Schweinerung
Schweineschmalz
Schweineschnitt
(Schweineschuld)
Schweinestall
(Schweinetrog)
Schweinewahre
, f.
Abgabe für die Nutzung eines Waldstücks zur Schweinemast (II) bzw. die Einnahmen daraus
vgl.
Schafwahre
- daß in der exter vogtey ... die beampten zum S. die halben schweine wahr bekommen, welcheß also von alten jahren hergebracht ist1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 105Faksimile - in Google Books