Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinewahre

Schweinewahre

, f.

Abgabe für die Nutzung eines Waldstücks zur Schweinemast (II) bzw. die Einnahmen daraus
vgl. Schafwahre
  • daß in der exter vogtey ... die beampten zum S. die halben schweine wahr bekommen, welcheß also von alten jahren hergebracht ist
    1638 Freudenstein,WaldSchaumburg 105