Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinhalter
Artikel davor:
Schweinestall
(Schweinetrog)
Schweinewahre
Schweingeld
Schweingeschauer
(Schweingraf)
Schweingras
Schweingülte
Schweingut
Schweinhafer
Schweinhalter
, m.
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wie Schweinehirt
- kombt auch für, daß die inleüt ... viel schwein halten, dardurch dem behausten nachbahren ... am getrait grosser schadt beschicht, ... dahero [soll] die ganze gemein ain schweinhalter so woll alß einen küehalter halten1634 Westungarn/ÖW. VII 1050Faksimile (ca. 40 KB)
- solle auch ein jeder dorfrichter umb einen guten schweinhalter jährlich umbsechen ..., welcher auf marthini fleissig halten solle. für solches holten solle ihme halter für jedeß stuck schweinlein ... 2 kr. [geben werden]17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 290Faksimile (ca. 50 KB)