Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinkauf

Schweinkauf

, m.


I Handel mit 1Schweinen (I) 
  • frembder ochsen vnd schweinkauff gehet an auff jacobi
    C. Jugel, Oeconomia (Leipzig 1616) 29
II Ankauf von 1Schweinen (I) 
  • daß von inlaͤndern niemand andern als gesessenen geywirthen, geymetzgern, sudelkoͤchen und geybecken zum schweinkauf patenten zu ertheilen sind
    1764 KurpfSamml. II 800
unter Ausschluss der Schreibform(en):