Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinrüge
Artikel davor:
Schweinmarkt
Schweinmästen
Schweinmastung
Schweinmaut
Schweinmetzger
Schweinpfennig
Schweinprobst
1Schweinrecht
2(Schweinrecht)
Schweinringeln
Schweinrüge
, f.
I
Buße für durch 1Schweine (I) verursachte Schäden
zu
Rüge (III)
- [dass von der] schwein rugen [abgestanden werde]1603 ArchFrankfG.2 3 (1865) 285
II
gerichtliche Zuständigkeit für von 1Schweinen (I) verursachte Schäden
zu
Rüge (IV)
- die schwein- und gaͤnß-ruͤgen aber verbleiben ... den gemeinden, es sollen ... dieselben an den quartalgerichten, und zwar ein schwein, das zu schaden gehet, mit 15 albus, eine ganß aber mit 5 albus, bestraft werden1750 Scotti,Wied 1497