Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinschießen

Schweinschießen

, n.

wie Schweinjagd 
  • [4 rthlr. Buße von] jagdexcessisten ..., die theilß über ihre limiten sich mit hunden und schweinschießen betretten lassen, theilß ... aufn sonntag gejagt
    1699 GJagdSauerland 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):