Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinschlachter

Schweinschlachter

, m.

wie Schweinmetzger 
  • befehlen wir allen schweinschlachtern allhie, daß in währender schweinschlacht zwischen martini und faßnacht sich keiner gelüsten lasse, deß morgens vor sieben und deß abends nach vier uhren einiges schwein zu brennen
    1663 SammlVerordnFrankf. I 165
  • daß einige schwein- und scharren-schlaͤchter sich unterstanden, ihn ... mit schimpfflichen und ehrenruͤhrigen worten anzutasten
    1709 CCMarch. V 2 Sp. 149