Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinschlachtmetzger

Schweinschlachtmetzger

, m.

wie Schweinmetzger 
  • [Verbot, dass] allhiesige schweinschlacht-metzgere sich ... unterfangen, bey kurtzen wintertagen die schweine entweders allzu fruͤhe oder allzu spath abzustechen, zu saͤubern und zu brennen, wodurch die zur feuers-gefahr bestellte unsere thuͤrner ... irr gemacht
    1663 SammlVerordnFrankf. I 165