Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinschneider

Schweinschneider

, m.

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(gewerbsmäßiger, zT. amtlich bestellter) Kastrator von 1Schweinen (I), gilt vielerorts als unehrlich; in späterer Zeit zT. zunftgebunden
bdv.: Sauschneider
  • wer bey yne meister werdenn wil, der solle dem handtwerg kuntschafft brengenn, das er ... nicht vonn ungeachter noch gernder art, als leyneweber, bader ... sweineschneyder 
    1496 OschatzSchmiede 12
  • von der herschaft ist einem sweinschneider vergont und geliehen, daß er im ampt allenthalben, so weit das halsgericht gen H. gehort, macht hat swein zu schneiden
    1502 QFürstentBayreuth I 53
  • dem burmeister zu untersagen, daß er bey annehmung ... deß ... schweinschneiders nicht seinen eigenen nutz durch gaven, sondern daß gemeine beste suchen
    1562/77 LünebNGO. 380
  • vier guͤlden vom schweinschneider wegen der ampts-gunst, daß er in solchem ampt [Leipzig] geschnitten
    1612 TaxO./CAug. I 1363
  • schweinschneider: von einer saw 9 pf., von einem ferckell 6 pf.
    1623 CCMarch. V 2 Sp. 619
  • bleibet es bey dem alten gebrauch, daß der landschaft mit zuziehung der fuͤrstl. beamten einen pferde- und schweineschneider selbst zu bestellen befugt seyn soll
    1656 HadelnPriv. 273
  • kopff-steuer ... schweineschneider 2 [rthl.]
    1677 CCMarch. IV 5 Sp. 8
  • die schweinschneider sollen von der obrigkeit mit ernst angewiesen werden, daß sie an denen orten, da sie vermoͤge verding oder habenden concessionen zu schneiden schuldig, ... sich zu rechter zeit einstellen, des uͤbermaͤßigen vielen gesindes enthalten, die arbeit ohne voͤllerey und trunkenheit verrichten
    1688 MagdebPolO. 325
  • daß fuͤrohin in dem gantzen heil. roͤm. reich ... schwein-schneidern und ihren kindern ihrer eigenen und respective elterlichen professionen wegen, weder ... ichtwas vorgeruckt, noch auch sie von ehrlichen professionen, zuͤnfften, gesellschafften und handwercken deswegen abgehalten oder praecludiret, noch sonsten ihnen hierdurch an ihren ehren einiger nachtheil oder schaden zugezogen, sondern vielmehr gleich anderen ehrlichen leuten und zunfft-genossenen handwercken geachtet ... werden sollen
    1699 CCLuneb. III 1 S. 177
  • schutz-brieff derer schweinschneider in der alten- und mittel-mark ... wegen ihrer zunfftmaͤßigkeit
    1702 CCMarch. V 5 Sp. 109
  • daß ein jeder unterthan, ob er schon kein schwein hat, oder verschneiden laͤßt, dennoch unterm schein eines schweinschneiders jaͤhrlich eine mest hafer geben muß
    1702 Pütter,BeitrStaatsR. I 147
  • die ge. damen seint berechtiget ... einzunemmen eine gerechtigkeit an gelt von den pferdss oder schweinschneidern, so jährlich in der herrschaft arbeiten
    1709 JbLothrG. 5, 2 (1893) 163
  • wenn einer von einer so verachteten metier profession machte, als die abdecker, scharfrichter, schweinschneider u.s.w., daß er ... nicht leicht einen ... ehgatten bekommen kan
    1723 Rohr,SächsKirchR. 678
  • sollen die schweinschneider den schweine-schnitt privativé behalten, und die bauren weder ihre eigene noch fremde schweine schneiden
    1728 CCMarch. V 5 Sp. 118
  • schweinschneider, welche in ... churbraunschweigischen landen zuͤnftig sind
    1757 Estor,RGel. I 105
  • denen von adel ist die freyheit gestattet, auf ihren guͤtern und in ihren gerichten ... einen schweinschneider zu nehmen
    1776 BrschwWolfenbPromt. II 578
  • die ehmalige unehrbarkeit hat aufgehoͤrt bey den ... leinwebern, schweinschneidern 
    1785 Fischer,KamPolR. I 279
  • classification des persoͤnlichen verdienstes der gewerbsleute: ohne ruͤcksicht auf den wohnort kommen in die I. klasse ... schweinschneider, sieb- und scheffelmacher, spinner, steinbrecher
    1815 SammlBadStBl. III 208
unter Ausschluss der Schreibform(en):