Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinsfeder

Schweinsfeder

, f.

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wie Schweinspieß 
  • jeder ... wohllöbl. stand [soll] sein contingent voͤllig an tauglicher mannschafft stellen, selbige mit behoͤriger nothdurfft an pferden, waͤgen, schweins-federn ... versehen
    1688 Moser,StaatsR. 29 S. 359