Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinspieß

Schweinspieß

, m.

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spitze Stange als militärische und Jagdwaffe
  • swinspieß 
    1442 KirchheimW. 35
  • zu yedem wagen [werden] geordent ... ein furknecht und einer, der bei dem furknecht geschickt sei ... dieselben zwen sollen einer ein drischel und der ander einen guten sweinspies oder helmbarten haben
    1492 Eyb,Gedenkbuch 75
  • ob ein geschray wurde, so sollen sy gerust sein, als solten sy in einen streyt. also ... mit harnesz und gewer, nit mit schweinspieszen und mit streytexhen
    Ende 15. Jh. MWormat. 353
  • das niemant scholl verpotten wer tragen als ... lange messer, sweinspieß, kreuzhachken, pleichugl oder armst
    1500 NÖsterr./ÖW. IX 251
  • es sollen auch allweg ... ein geruͤster guter reißwagen, mit vier guten pferden, einer hackenbuͤchsen mit ihrer reidschafft, und zweyen schweinspiessen, oder hellenparten, darzu hauen und schauffeln wol versehen, zugeordnet ... werden
    1542 RAbsch. II 451
  • die kerner, holtzhawer vnnd hindersedler sollen ... [beim Aufgebot] mit gutenn schweinspiessenn ... volgenn
    1573 ZHarz 5 (1872) 511
  • welcher wird befunden gefährlicherweis in der stadt ... mit einer buchsen, schweinspießen und andern mordlichen weheren, der soll das leben verfallen haben
    Ende 16. Jh. HessBlVk. 55 (1964) 72
  • [die] ambtleüt riefen auß und verbieten weiter, alle verbottne weren als schweinspies, helnparten, gartgabln, spieß, bleikugln, wurfhacken ... zu tragen
    um 1600 Innviertel/ÖW. XV 133
unter Ausschluss der Schreibform(en):