Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinumgeld

Schweinumgeld

, n.

Akzise auf Schweinefleisch 
  • daß jeder sein schuldig schweinumbgeldt von bereits gemetzgeten schweinen abrichte, und wann er fuͤrthin metzgen lassen wurde, beruͤhrtes umbgelt ohne faͤhlen bezahlen thuͤge
    1621 BaselKirchO. 241