Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinvieh
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Schweinslehen
Schweinsmutter
Schweinspieß
Schweinsschuh
Schweinstecher
Schweintreiber
Schweintrift
Schweinumgeld
Schweinung
Schweinvieh
, n.
koll.: 1Schweine (I)
- damit ... dieser ... fleisch-kreutzer ... richtig eingecassirt werden moͤge, ... [sollet] ihr alles inn- und auslaͤndisches ochsen- rind- kalb- schaaf- castraun- scheps- oder schwein-vieh ... vor deren verschlachtung obausgesetzten auffschlag ... denen von unserm handgrafen-ambt aller orthen bestellten officirn, einnehmern und uber-reitern ... unweigerlich entrichten1698 CAustr. I 101Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- solle einen paurn oder ganzlechner nicht mehr alß sechs melchküe, vier zug ochsen, drei pfert, sechs stückl schmall- oder galtviech, sechs schoff nebst dem schweinviech ... zu halten ... gestattet werten1717 NÖsterr./ÖW. XI 72Faksimile (ca. 53 KB)
- dasz alles ... schweine-vieh von dem darzu bestelten fleischhacker besichtiget werde, ob das fleisch fünnig und hat besichtgeld durch den kaufer zu empfangen1736 MHungJurHist. V 2 S. 462
- bey entstandenem feuer muͤssen die gemeinde-hirten und schäfer das rind- schaaf- und schweine-vieh sogleich aus denen ställen an einen vom feuer entfernten ort treiben1775 CSax. I 1026Faksimile - in Google Books