Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweinzehnt
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Schweinsschuh
Schweinstecher
Schweintreiber
Schweintrift
Schweinumgeld
Schweinung
Schweinvieh
Schweinwäger
Schweinweide
Schweinzahl
Schweinzehnt
, m.
Zehntabgabe von 1Schweinen (I)
bdv.:
Schweinbede,
Schweingeld (I)
- der schwein- und kelberzehent: gibt man ... von den schweinen oder färlin aber je von 9 oder 10 eins zum zehenden1606 SchriesheimW. 216
- soll der pfarrer schuldig sein, so lange er solchen schweinezehnten genießt, einen tüchtigen eber zu halten1634 BlWürtKG. 13 (1909) 181
- bey dem schwein-zehend wird zuweilen von jeder buͤrte eines gegeben, welches auch bey gaͤnsen observiret wird1705 KlugeBeamte I2 179Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der schweinzehnte ertraͤget von ieder geburt eines1757 Estor,RGel. I 199Faksimile (ca. 181 KB)
Artikel danach:
Schweinzins
Schweinzoll
Schweinzucht
1Schweiß
2Schweiß
1schweißen
2schweißen
1schweißig
2schweißig