Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1schweißig

1schweißig

, adj.

feucht von 1Schweiß 
  • sie sollen auch macht haben ... zuekhauffen, wass inen zuegetragen würdet, ausserhalb schwaissigen khlaydern, ... und allen andern, was wissentlich gestohlen gueth ist
    1617 Tänzer,GJudVorarlb. 22
unter Ausschluss der Schreibform(en):