Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Schweizer

2Schweizer

, adj.

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aus der Schweiz kommend, dort üblich, gebräuchlich
  • schwytzer rollinbatzen jeden für ix den.
    1509 Wielandt,BadMünzG. 347
  • dem herren landvogt oder dessen statthalter soll man bezahlen für jedes urthel, in welchem fremde personen interessiert seyn, nach altem brauch zwanzig schweizer soldi, machet mayländer 16 sold
    1785 ZSchweizR.2 27 (1908) 276
unter Ausschluss der Schreibform(en):