Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schweizergarde

Schweizergarde

, f.

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Kompanie (III) aus 2Schweizer Söldnern; insb. als fürstliche Leibgarde und Palastwache
vgl. Trabantengarde
  • daß die frantzoͤsische und schweitzer-guardi wenn sie sich mit andern regimentern in einer guarnison finden ... die wahl der posten haben sollen
    De Lamont, Verwaltung aller Ämpter (Frankfurt 1672) 376
  • wenn der paͤbstliche stuhl ohne pabst ist, so bewohnet er [cameriere] das paͤbstliche zimmer, wird auff der strasse von der schweitzer-garde begleitet
    1704 Hübner,ZtgLex. 207
  • am koͤnigl. frantzoͤsischen hofe bestehet die compagnie schweitzer-guarde aus 100 mann von besagter nation
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 331
  • um den durchzug dero trouppen durch meine staaten [zu verabreden, sende ich] ... meinen general-lieutenant und commendanten von der schweitzer-guarde 
    1758 Faber,Staatskanzlei 113 S. 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):