Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwellenmeister

Schwellenmeister

, m.

Aufseher über 2Schwellen (II) 
  • mentag nach jacobi 1527 [bestellten Schultheiß u. kleiner Rat] einen schwellimeyster ... mit aller nutzung und anhang ..., mit vischentzen, schwellimatten und schür daruff, sampt allem zuͥg, so darzů gehoͤrt
    1527 LaupenAmtsbez. 81
  • zur zeith des anlauffenden waßers sollend diesere schwelli- oder bachmeistere ... von oben an biß unden aus den schwellenen nachgehen und ... schauwen, ob und an welchen orthen gefahr schadens zu besorgen
    1715 InterlakenR. 582
  • pflichten der schwellemeisteren: ... soll ein jeder in seinem bezirk jährlich zwey ordinari-umgäng halten
    1766 BernStR. IX 2 S. 482
  • unser oberamtsmann [wird] die benoͤthigte anzahl schwellenmeistere oder inspektoren auf eingegebenen vorschlag der landschaft ... aus der zahl solcher maͤnner, so die behoͤrige wissenschaft haben, ernennen
    1782 SaanenLschStat. 404
unter Ausschluss der Schreibform(en):