Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwellenmeister
Artikel davor:
schwelgen
Schwelger
Schwelgerei
schwelgerisch
1Schwelle
2Schwelle
Schwellebau
1schwellen
2schwellen
Schwellengeld
Schwellenmeister
, m.
Aufseher über 2Schwellen (II)
- mentag nach jacobi 1527 [bestellten Schultheiß u. kleiner Rat] einen schwellimeyster ... mit aller nutzung und anhang ..., mit vischentzen, schwellimatten und schür daruff, sampt allem zuͥg, so darzů gehoͤrt1527 LaupenAmtsbez. 81Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- zur zeith des anlauffenden waßers sollend diesere schwelli- oder bachmeistere ... von oben an biß unden aus den schwellenen nachgehen und ... schauwen, ob und an welchen orthen gefahr schadens zu besorgen1715 InterlakenR. 582Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- pflichten der schwellemeisteren: ... soll ein jeder in seinem bezirk jährlich zwey ordinari-umgäng halten1766 BernStR. IX 2 S. 482Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- unser oberamtsmann [wird] die benoͤthigte anzahl schwellenmeistere oder inspektoren auf eingegebenen vorschlag der landschaft ... aus der zahl solcher maͤnner, so die behoͤrige wissenschaft haben, ernennen1782 SaanenLschStat. 404Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Schwellezins
Schwellholz
Schwellwein
(Schwelzeit)
schwelzen
Schwemme
schwemmen
Schwemmung
Schwenckfelder