Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwellholz
Artikel davor:
Schwelgerei
schwelgerisch
1Schwelle
2Schwelle
Schwellebau
1schwellen
2schwellen
Schwellengeld
Schwellenmeister
Schwellezins
Schwellholz
, n.
Bauholz für 1Schwellen
- mit den baufuhren bleibet es auch bey dem alten herkommen, jedoch, wenn schwellholtz zu führen ist, sollen ... ihrer zwey zusammenspannen1661 Lehmann,NLausBauern 96
- keinem unterthan soll einige remission wegen des bauens ertheilet werden, wenn das ... gebaͤude nicht wenigstens zwey fuß .... uͤber der erde mit steinen untermauert ist, (daß also die schwell- oder süll-hoͤlzer zwey fuß uͤber der erde liegen)1745 BrschwWolfenbPromt. II 578Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- an den alten gebaͤuden ..., wo die schwellen ... schon verfaulet sind, muͤssen die gebaͤude bis an den ersten riegel untermauret, und dadurch das viele schwellholz ersparet werden1770 Moser,ForstArch. IV 114