Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwellholz

Schwellholz

, n.

Bauholz für 1Schwellen 
  • mit den baufuhren bleibet es auch bey dem alten herkommen, jedoch, wenn schwellholtz zu führen ist, sollen ... ihrer zwey zusammenspannen
    1661 Lehmann,NLausBauern 96
  • keinem unterthan soll einige remission wegen des bauens ertheilet werden, wenn das ... gebaͤude nicht wenigstens zwey fuß .... uͤber der erde mit steinen untermauert ist, (daß also die schwell- oder süll-hoͤlzer zwey fuß uͤber der erde liegen)
    1745 BrschwWolfenbPromt. II 578
  • an den alten gebaͤuden ..., wo die schwellen ... schon verfaulet sind, muͤssen die gebaͤude bis an den ersten riegel untermauret, und dadurch das viele schwellholz ersparet werden
    1770 Moser,ForstArch. IV 114