Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwenckfelder

Schwenckfelder

, m.

Mitglied der (als Sekte I verfolgten) Anhängerschaft des Reformators und Mystikers Caspar Schwenckfeld
  • daß der wiedertaͤuffer, schwenckfelder, arrianer und antitrinitarier irrthum, gottes h. wort ... zuwider seyn, derwegen auch billich gestrafft und verworffen werden
    1578 Struve,PfälzKHist. 327
  • [Übschr.:] von widertauffern vnd schwenckfeldern 
    BadLO. 1622 Bl. 75
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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