Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwenderei

Schwenderei

, f.

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wie Schwelgerei 
vgl. schlemmen
  • von den kirchen-renthen ... soll in beyseyn unsers ambtmans jedes orts ... dergleichen auermitz dem gericht alle und jedes jahrs gebuͤhrliche rechnung ohne sonderliche unkoͤsten, schwenderey und zechens ... gehalten werden
    1696 JülichPolO. 38