Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwendtag

Schwendtag

, m.

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Tag, an dem eine Schwendung (I) stattfindet
  • dise alle sollen jerlichen in jrn gemainen auch jeder in seinen sonndern waiden obestimbte tachwerch an gueten erwelten schwenttagen reitten und raumen
    1558 Peetz,VwStud. 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):