Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwerschlag

Schwerschlag

, m.

ungebührlich hoher Preis
  • allerley gefaͤhrliche heimliche contrast und schwaͤhrschlaͤg, so man bisshero im kauffen und verkauffen der frucht geuͤbet ... abgeschnitten
    1690 SchwäbWB. VI Nachtr. 3084