Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertschmiedgeselle

Schwertschmiedgeselle

, m.

Geselle eines Schwertschmieds 
  • daß sie gemeldtes handwerk der schwertschmied meister und gesellen bei dieser ihrer freiheit und ordnung ohne irrung bleiben lassen und dawider nicht beschweren
    1547 BayrHdw. 92