Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertschmiedmeister

Schwertschmiedmeister

, m.

Meister (III) im Handwerk der Schwertschmiede 
  • daß sie gemeldtes handwerk der schwertschmied meister und gesellen bei dieser ihrer freiheit und ordnung ohne irrung bleiben lassen und dawider nicht beschweren
    1547 BayrHdw. 92