Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwerttänzer

Schwerttänzer

, m., Schwertertänzer, m.

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jmd., der einen Schwerttanz aufführt
  • den schwärtterdäntzern ..., so über das verpott das spyl gmacht [10 ℔ Buße]
    1563 Bern/SchweizId. XIII 904
  • up vastavent den jungen gesellen oder swertzdentzeren, dweile sie 3 avent na einanderen up die abdie plegen to kommen, luit des verdrags gegevn 2 daler
    1580 ZWestf. 50 (1892) 123
  • zauberer ist jr aller gemeiner name: ... schwerdtaͤntzer, luftwerffende oder falsche spieler
    1613 Praetorius,Zauberei 53
  • die umblauffende ... seil- und schwerdt-tantzer ... und dergleichen unnützes gesindel ... wollen wir fernerhin auf solchen jahrmärckten nicht geduldet ... wissen
    1692 SammlVerordnHannov. II 224