Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertwunde
Artikel davor:
Schwertstrafe
Schwerttanz
Schwerttänzer
Schwertteil
Schwertträger
(Schwerttrecken)
Schwertumgeld
Schwertvetter
(Schwertvetterschaft)
(Schwertweißer)
Schwertwunde
, f.
mit einem Schwert (I) zugefügte Verletzung, Wunde
bdv.:
Schwertwundung
- umb alles gelt richten ... umb harraufen, schelten mit verpoten worten, schwertwunden, ... lem, peul, todschleg1487 Salzburg/ÖW. I 325Faksimile (ca. 48 KB)
- bezahlt ein freier dem andern für drey stockschläge drey sous, und wenn er wunden schlug fünfzehn oder eben so viel als für eine schwerdt-wundeC.A.v. Seckendorf, Von den Gebräuchen bei Duellen (Leipzig 1804) 15