Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwertwunde

Schwertwunde

, f.

mit einem Schwert (I) zugefügte Verletzung, Wunde
  • umb alles gelt richten ... umb harraufen, schelten mit verpoten worten, schwertwunden, ... lem, peul, todschleg
    1487 Salzburg/ÖW. I 325
  • bezahlt ein freier dem andern für drey stockschläge drey sous, und wenn er wunden schlug fünfzehn oder eben so viel als für eine schwerdt-wunde 
    C.A.v. Seckendorf, Von den Gebräuchen bei Duellen (Leipzig 1804) 15
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